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Konditionen
 

Kostenübernahme

  • Seit 1. Juli 2022 gilt das neue Anordnungsmodell für psychologische Psychotherapie. Dies bedeutet, dass psychologische Psychotherapie von qualifizierten Psychotherapeuten von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse (abzüglich Franchise und 10 % Selbstbehalt) übernommen werden kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Sie benötigen hierfür eine ärztliche Anordnung von einem Facharzt in Allgemeiner Innerer Medizin (z. B. Hausarzt), Psychiater, Arzt mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin. 

  • Anbei finden Sie das Anordnungsformular, welches Sie benötigen 

  • Dieses muss vor dem ersten Termin vorliegen, damit die Therapie über die Grundversicherung abgerechnet werden kann.

  • Eine Therapie als Selbstzahler ist nach wie vor möglich. Ob hier ein Beitrag der Zusatzversicherung erfolgt, sollten Sie vorab abklären.

Annullationen

 

Im Verhinderungsfall müssen vereinbarte Termine mindestens 24 h vorher abgesagt werden. Andernfalls werden Ihnen die Kosten der versäumten Sitzung verrechnet.

Schweigepflicht

 

Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.

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